Kostenübernahme

Als Hebamme erbringe ich Leistungen gemäß dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V.

 

Fast alle meine Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie werden nach der Hebammen Gebührenverordnung direkt mit den Krankenkassen abgerechnet und bedürfen keiner Überweisung o.ä..

 

Wenn Sie privatversichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen durch den von Ihnen abgeschlossenen Vertrag erstattet werden.